• Der Verwalter haftet im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Demnach muss eine ausreichende Versicherung des Auftragnehmers vorliegen.

  • Der Verwalter hat die ethischen und legitimen Interessen des Kunden mit der gebotenen Vertraulichkeit zu wahren. Dem Kunden steht stets eine unabhängige Beratung zu.

  • Der Verwalter hat die ihm anvertrauten Kundengelder auf einem oder mehreren, von den eigenen Konten getrennten, Bankkonten zu verwahren und zu schützen.

  • Mit der Auftragsbeendigung hat der Verwalter alle Unterlagen des Auftraggebers einschließlich seiner Vermögenswerte unverzüglich herauszugeben, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf ablaufende Fristen unaufgefordert hinzuweisen.