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Der Verwalter haftet im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als
Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Demnach muss eine ausreichende Versicherung des Auftragnehmers vorliegen.
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Der Verwalter hat die ethischen und legitimen Interessen des Kunden mit der gebotenen
Vertraulichkeit zu wahren. Dem Kunden steht stets eine unabhängige Beratung zu.
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Der Verwalter hat die ihm anvertrauten Kundengelder auf einem oder mehreren, von den
eigenen Konten getrennten, Bankkonten zu verwahren und zu schützen.
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Mit der Auftragsbeendigung hat der Verwalter alle Unterlagen des Auftraggebers
einschließlich seiner Vermögenswerte unverzüglich herauszugeben, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf ablaufende Fristen unaufgefordert hinzuweisen.